Ximi Dämmtechnik GmbH 5242 Birr (AGB)
1. Allgemeines
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ximi Dämmtechnik GMBH und den Auftraggebern (AG). Soweit nichts anderes vereinbart wurde, findet das geltende Schweizer Gesetz Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keinerlei Geltung, aus dem Schweigen zu solchen abweichenden Geschäftsbedingungen kann keine Zustimmung unsererseits geschlossen werden.
2. Angebot
Auftrag und Preise Angebote haben eine Gültigkeit von uns offerierte Dauer. Preise gelten im Zweifel als Nettobeträge. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Lieferung und Leistung
Wir behalten uns Teillieferungen und Teilleistungen vor. Die Heranziehung von Subunternehmern für die teilweise oder vollständige Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der AG nur nach schriftlicher Setzung einer Mindestfrist von 2 Wochen berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind ausser im Fall grobem Verschulden ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Leistungserbringung verzögert wird, durch Ereignisse , die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem AG hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zu steht. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die der AG zu verantworten hat, können wir die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen. oder dem AG verschuldet wurde, sind wir berechtigt, den bisherigen Materialaufwand, Barauslagen und die tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen in Rechnung zu stellen.
4. Gewährleistung
Offene Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel innerhalb derselben Frist ab ihrem Auftreten. Bei Nichteinhaltung der Fristen erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Im Fall der Gewährleistung haben wir den Mangel nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch zu beheben. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht erst dann, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb des gleichen Zeitraumes, der bereits zwischen Auftragserteilung und Abnahme vergangen ist, behoben werden kann. Durch geringfügige Abweichungen ist der AG nicht berechtigt Gewährleistungsansprüchen geltend zu machen.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von Ximi Dämmtechnik GmbH sind zur Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen.
Zur Anrechnung oder Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn der Anspruch rechtskräftig ist oder durch uns schriftlich anerkannt wurde. Werden vereinbarte Zahlungsziele überschritten, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Weitere, noch ausstehende Lieferungen werden storniert. Weitere Lieferungen erfolgen dann nur noch per Vorkasse, allerdings erst dann, wenn alle Forderungen bereits erfüllt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von sfr. 6.-netto vereinbart. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
7. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Schweizer OR.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Auftragnehmers Pinneberg zuständig.
Birr 05 / 2017